Der Bürgerentscheid in Ahrensburg: Ja zum Erhalt der Parkplätze - ADFC Stormarn
Parkplätze statt Begegnungsort

Parkplätze statt Begegnungsort © Jürgen Griebel ADFC Stormarn

Der Bürgerentscheid in Ahrensburg: Ja zum Erhalt der Parkplätze

Mehrere Ahrensburger Kaufleute haben sich im Streit über abgebaute Parkplätze in der Innenstadt einen Bürgerentscheid auf den Weg gebracht. Die Abstimmung darüber fand am 18. November 2022 statt.

Eine knappe Mehrheit der Ahrensburger hat dies befürwortet. Das Quorum wurde erreicht und damit ist der Bürgerentscheid rechtlich bindend: In den nächsten 2 Jahren dürfen Parkplätz nur dann entfallen, wenn im Innenstadtbereich an anderer Stelle Ersatz geschaffen wird.

Dies ist praktisch nicht möglich, da kein Platz mehr vorhanden ist. Die alten Parkplätze entfielen durch Bauvorhaben. Die gutachterliche Feststellung, dass durch die vorhandenen Parkhäuser genug Parkraum zur Verfügung steht, konnte den Ärger über den Abbau nicht mindern.

Der ADFC hat zusammen mit mehreren Initiativen und Parteien ganz klar für ein „Nein“ geworben. Mit Infoständen und Flyern haben wir auf unsere Argumente aufmerksam gemacht und viel Zustimmung erhalten. Selten gab es Kritik uns gegenüber. Umso erstaunlicher das Votum: hat die schweigende Mehrheit entschieden? Sie hat, und damit ist die Umgestaltung der Innenstadt erst einmal blockiert.

Ein Spötter meinte, Ahrensburg sei „wohlstandverwahrlost“. Das zeigt sich durch die Bebauung aus den 70er und 80er Jahren, wo viel vom Charme der Stadt verloren ging. Die Umgestaltung der Großen Straße später sollte wieder an die alte Gestaltungsform der Stadt mit Ihrem „Dreizack“ und der barocken Zuwegung zum alten Markt und weiter zum Schloss anknüpfen. Auch hier hat ein Bürgerbegehren dies verhindert: die neu gepflanzten Linden durften nicht zu Kastenlinden umgestaltet werden. Die Große Straße ist auch nach dem Umbau wieder zugeparkt und hat ihren geschichtlichen Charakter verloren. Für die Bürger ist dieser Platz vielleicht noch an Sonntagen zu nutzen, wenn die Geschäfte zu haben und der Parkplatzsuchverkehr weg ist.

Unverändert bewegt sich der Radfahrer im Zentrum auf den Fußgängerwegen, was meistens sogar erlaubt ist, anstatt die Straße zu nutzen, wäre sie doch ausschließlich für den nichtmotorisierten Verkehr freigegeben.

Fazit: schön ist Ahrensburgs Ortskern nicht. Viele Fahrradfahrer beschweren sich über die schlechte Infrastruktur, und es grenzt schon an Beleidung, wenn man die Autofahrer darauf hinweist, dass es leerstehende Parkhäuser in unmittelbarer Nähe gibt; sauber, beleuchtet und mit € 1 die Stunde nicht gerade teuer. Kaum einer nutzt sie.

Wenn in Ahrensburg Stadt-, Wein- oder Oktoberfeste die Innenstadt belegen, beschwert sich keiner über die fehlenden Parkplätze und alle sind auf den Straßen unterwegs. Aber das Gewohnheitstier Autofahrer will immer noch gleicher Stelle parken. Eine Verkehrswende sieht anders aus. Mit dem Bürgerentscheid wurde es versäumt, ein Zeichen zu setzten: weg vom Auto, hin zu einer lebenswerten Stadt. Wir vom ADFC werden zusammen mit unseren Mitstreitern wohl noch eine Schippe drauflegen müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Das wird sicher nicht ohne Konflikte gehen. Es bleibt die Hoffnung, dass sich die Geschäftswelt, Verwaltung und Politik auf eine autofreie Innenstadt einigt und die auswärtigen Besucher auf die vorhandenen Parkmöglichkeiten hinweist, zum Beispiel mit einem Parkleitsystem und strikten Durchfahrverboten.

21.09.2022 von Jürgen Griebel

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

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