Sperrung landwirtschftlicher Wege in Bargteheide für den Kfz-Durchgangsverkehr - ADFC Stormarn
Landwirtschftliche Wege in Bargteheide zukünftig für den Kfz-Durchgangsverkehr gesperrt

Landwirtschftliche Wege in Bargteheide zukünftig für den Kfz-Durchgangsverkehr gesperrt © ADFC Stormarn

Sperrung landwirtschftlicher Wege in Bargteheide für den Kfz-Durchgangsverkehr

Bargteheide: Der Auschuss für Planung und Vekehr hat die Stadtverwaltung beauftragt, Maßnahmen zur Sperrung der landwirtschftlichen Wege für den Kfz-Durchgangsverkehr einzuleiten.

Die landwirtschaftlichen Wege waren bis vor einigen Jahren für den Durchgangsverkehr gesperrt. Auf Grund eines Urteils des OLG Regensburg musste diese Sperrung aufgehoben werden. Dies war ein formaler Vorgang, weil versäumt wurde, die betroffenen Straßen mit einer passenden Widmung zu versehen.

Die Arbeitsgruppe Radverkehr (RAD-AG) hat mit Unterstützung des ADFC vorgeschlagen, den alten Zustand wieder herzustellen. Die Wege werden, neben Anliegern und landwirtschaftlichem Verkehr, hauptsächlich von SpaziergängerInnen und RadfahrerInnen genutzt. Der Wegfall der Sperre hat zu einem deutlichen Angewachsen des Kfz-Vekehr geführt. Dazu sind die betroffenen Wege aber nicht ausgelegt und dementsprechend in in einem sehr schlechten Zustand.  Begegnungen zwischen Radfahren bzw. Fußgängern und dem Autoverkehr führt dazu, dass erstere häufig ins Gebüsch oder Matsch ausweichen müssen. Besonders arg wird es, wenn Lkws entgegen kommen.

Heute ist ein entsprechender Beschlussvorschlag im Ausschuss vorgebracht und einstimmig angenommen worden.

Der Hintergrund (juristische Angaben ohne Gewähr):

Straßen müssen seit längerer Zeit eine Widmung erhalten. Diese Widmung legt fest, welchem Zweck eine Straße dienen soll. Der Wikipedia Aktikel dazu bechreibt dies ausführlich. Details dazu Regeln die §§ 6,7, und 8 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

Als die Widmung eingeführt wurde, wurde, um die Behörden nicht zu sher zu belasten, eine Überleitungsvorschrift erlassen. §53 des StrWG bestimmt, dass die Straßen, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens des StrWG der öffentlichen Nutzung dienten, öffentliche Straßen nach dem Straßengesetz sind. Mehrere Gerichte haben entschieden, dass Straßen, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind, nicht in der Nutzung eingeschränkt werden dürfen (z.B. VG Regensburg, Entscheidung vom 10.08.2016, Az. RN 5 E 16.984). Daraufhin wurde an vielen Stellen die Sperrung für den Kraftfahrzeugverkehr aufgehoben. So auch in Stormarn.

Damit wieder eine Sperrung erfolgen kann, muss die Straße zunächst umgewidmet werden (eingezogen und neu gewidmet werden). Zuständig ist die Behörde, der die Straßenbaulast obliegt. Dies ist bei landwirtschaftlichen Wegen i.d.R. die Gemeinde. Wenn die Straße eine passende neue Widmung erhalten hat, kann die Sperrung vorgenommen werden.

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Häufige Fragen von Alltagsfahrer*innen

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  • Was muss ich beachten, um mein Fahrrad verkehrssicher zu machen?

    Wie ein Fahrrad verkehrstauglich auszustatten ist, legt die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) fest. Vorgesehen sind darin zwei voneinander unabhängige Bremsen, die einen sicheren Halt ermöglichen. Für Aufmerksamkeit sorgen Radler*innen mit einer helltönenden Klingel, während zwei rutschfeste und festverschraubte Pedale nicht nur für den richtigen Antrieb sorgen. Je zwei nach vorn und hinten wirkende, gelbe Rückstrahler an den Pedalen stellen nämlich darüber hinaus sicher, dass Sie auch bei eintretender Dämmerung gut gesehen werden können. Ein rotes Rücklicht erhöht zusätzlich die Sichtbarkeit nach hinten und ein weißer Frontscheinwerfer trägt dazu bei, dass Radfahrende die vor sich liegende Strecke gut erkennen. Reflektoren oder wahlweise Reflektorstreifen an den Speichen sind ebenfalls vorgeschrieben. Hinzu kommen ein weißer Reflektor vorne und ein roter Großrückstrahler hinten, die laut StVZO zwingend vorgeschrieben sind.

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  • Worauf sollte ich als Radfahrer achten?

    Menschen, die Rad fahren oder zu Fuß gehen, gehören zu den ungeschützten Verkehrsteilnehmern. Sie haben keine Knautschzone – deshalb ist es umso wichtiger, sich umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten. Dazu gehört es, selbstbewusst als Radfahrender im Straßenverkehr aufzutreten, aber gleichzeitig defensiv zu agieren, stets vorausschauend zu fahren und mit Fehlern von anderen Verkehrsteilnehmern zu rechnen.Passen Sie Ihre Fahrweise der entsprechenden Situation an und verhalten Sie sich vorhersehbar, in dem Sie beispielsweise Ihr Abbiegen durch Handzeichen ankündigen. Halten Sie Abstand von Lkw, Lieferwagen und Kommunalfahrzeugen. Aus bestimmten Winkeln können Fahrer nicht erkennen, ob sich seitlich neben dem Lkw Radfahrende befinden. Das kann bei Abbiegemanövern zu schrecklichen Unfällen führen. Beachten Sie immer die für alle Verkehrsteilnehmer gültigen Regeln – und seien Sie nicht als Geisterfahrer auf Straßen und Radwegen unterwegs.

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